Rechtsprechung
BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtliches Gehör; Ansprüche aus Gebrauchsregelung; Individualrecht
- Judicialis
BGB § 1004 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; WEG § 14 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; ZPO § 263
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur des Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs aus § 15 Abs. 3 WEG - Ansprüche der Wohnungseigentümer bei ungeregelter Benutzung von Gemeinschaftseigentum durch einen Eigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herausgabe von Gemeinschaftseigentum bei ungeregelter Nutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sondernutzung von Räumen durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Hotelmäßig betriebende Wohnanlage; Alleinige Nutzung von Flächen, die im Gemeinschaftseigentum stehen; Verletzung des Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) im ...
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - II 120/02
- AG Rosenheim, 23.06.2003 - 40 UR II 120/02
- LG Traunstein, 14.10.2003 - 4 T 2759/03
- BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1160
- NZM 2004, 344
- FGPrax 2004, 64
- ZMR 2004, 445
- BayObLGZ 2004, 1
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (12)
- OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Zur Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz (Bestätigung von BayObLG, Beschluss vom 3.12.2003 - 2Z BR 188/03 - und Abgrenzung zu OLG Hamburg ZMR 2003, 868).Anders als in dem vom Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Fall (ZMR 2003, 868) ist eine Zurückverweisung deshalb nicht erforderlich.
- BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 65/01
Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Cafe-Terrasse auf …
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Das Landgericht hat festgestellt, dass weder Vereinbarungen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG) noch Beschlüsse (§ 23 Abs. 1 WEG; vgl. z.B. BayObLG NZM 2002, 128) der Wohnungseigentümer vorliegen, aufgrund derer die Antragsgegnerin befugt wäre, die im gemeinschaftlichen Eigentum nach § 1 Abs. 5 WEG stehenden Räume im Untergeschoss unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer zu nutzen.Für eine Verwirkung des Herausgabeanspruchs (dazu BayObLG NZM 2002, 128, jüngst BayObLG, Beschluss vom 7.1.2004, 2Z BR 220/03) gibt es keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte.
- BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03
Inhalt der Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer - Nachholung …
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Zur Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz (Bestätigung von BayObLG, Beschluss vom 3.12.2003 - 2Z BR 188/03 - und Abgrenzung zu OLG Hamburg ZMR 2003, 868).Weil die Beteiligung ersichtlich nicht der weiteren Sachaufklärung dient, konnte sie der Senat hier nachholen und damit rechtliches Gehör gewähren (vgl. BGH NJW 1998, 755/756; NZM 2003, 946; NJW 2003, 3205; vgl. ferner Beschluss des Senats vom 3.12.2003, 2Z BR 188/03).
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Weil die Beteiligung ersichtlich nicht der weiteren Sachaufklärung dient, konnte sie der Senat hier nachholen und damit rechtliches Gehör gewähren (vgl. BGH NJW 1998, 755/756; NZM 2003, 946; NJW 2003, 3205; vgl. ferner Beschluss des Senats vom 3.12.2003, 2Z BR 188/03). - BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02
Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem …
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Weil die Beteiligung ersichtlich nicht der weiteren Sachaufklärung dient, konnte sie der Senat hier nachholen und damit rechtliches Gehör gewähren (vgl. BGH NJW 1998, 755/756; NZM 2003, 946; NJW 2003, 3205; vgl. ferner Beschluss des Senats vom 3.12.2003, 2Z BR 188/03). - BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Weil die Beteiligung ersichtlich nicht der weiteren Sachaufklärung dient, konnte sie der Senat hier nachholen und damit rechtliches Gehör gewähren (vgl. BGH NJW 1998, 755/756; NZM 2003, 946; NJW 2003, 3205; vgl. ferner Beschluss des Senats vom 3.12.2003, 2Z BR 188/03). - BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01
Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Die Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit (BayObLG WuM 2001, 140; NZM 2001, 956). - OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner …
- OLG Hamm, 24.01.2001 - 15 W 405/00
Nichtiger Eigentümerbeschluss - Feststellung der Erfüllung rechtskräftig …
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Denn diese berühren den Individualanspruch jedes Wohnungseigentümers aus §§ 14, 15 WEG und § 1004 BGB nicht (BayObLG ZMR 1996, 565; OLG Hamm ZWE 2001, 273;… Palandt/Bassenge § 21 Rn. 4 und 5). - BayObLG, 07.01.2004 - 2Z BR 220/03
Augeschlossener Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer bei Terrasse
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Für eine Verwirkung des Herausgabeanspruchs (dazu BayObLG NZM 2002, 128, jüngst BayObLG, Beschluss vom 7.1.2004, 2Z BR 220/03) gibt es keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte. - BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten …
- BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00
Rechtspersönlichkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06
Ausbau von Hobbyräumen zu Wohnzwecken in Eigentumswohnanlage
Vielmehr kann die Unterlassung der Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken von jedem einzelnen Wohnungseigentümer verlangt werden (BayObLG, NJW-RR 1991, 139/140); es handelt sich seinem Wesen nach um einen Individualanspruch (vgl. § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB; BayObLGZ 2004, 1). - OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als …
Sie bleibt daher Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen mit der Folge, dass Verfahrensbeteiligte die einzelnen Wohnungseigentümer sind (vgl. BayObLGZ 2004, 1/4 und BayObLG ZMR 1996, 565). - OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03
Aufwendungsersatz für Mitglied des Verwaltungsbeirates einer …
Mit Rücksicht auf den Vorrang des einheitlichen Verfahrensgegenstandes erschien es zweckmäßig, geboten und zulässig, das vorliegende Verfahren in der Rechtsbeschwerde unter nachgeholter formeller Beteiligung der Beteiligten zu 2. - insbesondere nachträglicher Wahrung des rechtlichen Gehörs im Hinblick auf das Verfahren der ersten und zweiten Instanz - und unter Erledigung des Parallelverfahrens in der Erstbeschwerdeinstanz fort zu führen (vgl. zur Nachholung der förmlichen Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz BGH WuM 1998, 118; BayObLG ZMR 2004, 445).
- BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04
Nichtige Beschlussfassung bei vorsätzlichem Verschweigen des Tagungsortes …
Eine weitere Sachaufklärung durch Beteiligung des Verwalters im Verfahren vor dem Landgericht erscheint ausgeschlossen (BayObLGZ 2004, 1/2). - LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17
Herausgabe eines Dachbodens zur Mitbenutzung an WEG-Eigentümer
Danach kann ein einzelner Eigentümer grundsätzlich die Einräumung von Mitbesitz an die Eigentümergemeinschaft verlangen, wenn ein Raum zu Unrecht von einem Miteigentümer vereinnahmt, mithin von diesem alleine genutzt wird (KG, ZWE 2007, 384 ff. zu alleine genutztem KfZ-Stellplatz; LG Hamburg, ZMR 2014, 741 ff. zu allein genutztem Kellerraum; BayObLG, NZM 2004, 344, 345 zu alleine genutztem Büro). - BayObLG, 26.08.2004 - 2Z BR 88/04
Nichtiger Eigentümerbeschluss bei genereller Regelung baulicher Veränderungen - …
Der Senat konnte jedoch die Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer nachholen, da diesen das rechtliche Gehör gewährt wird und ausgeschlossen werden kann, dass eine Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer in den Tatsacheninstanzen eine weitere entscheidungserhebliche Sachaufklärung gebracht hätte (vgl. BayObLGZ 2004, 1/2). - LG München I, 03.08.2009 - 1 T 13291/05
Wohnungseigentum: Pflicht eines Zustandsstörers zur Beseitigung von Fliesen
a) Die Antragstellerin kann den Anspruch als Wohnungseigentümerin geltend machen, da sie hierzu einer Ermächtigung der übrigen Eigentümer nicht bedarf (OLG München NZM 2005, 672; BayObLG BayObLGR 2005, 610 und NZM 2004, 344). - KG, 13.12.2004 - 24 W 298/03
Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Unterlassungsklage der …
- LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
Herausgabe eines Dachspitzbodens zur Mitbenutzung durch alle Miteigentümer der …
Es handelt sich dabei um einen Individualanspruch und nicht um eine Angelegenheit gemeinschaftlicher Verwaltung (…KG, a.a.O.; BayObLG, NJW-RR 2004, 1160, 1161). - BayObLG, 11.04.2005 - 2Z BR 240/04
Geltendmachung des Individualanspruchs auf Unterlassung …
- LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05
Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl
- LG Saarbrücken, 20.01.2009 - 5 S 23/08